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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07   

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https://dejure.org/2008,16205
VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07 (https://dejure.org/2008,16205)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.01.2008 - 2 VK 5/07 (https://dejure.org/2008,16205)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 2 VK 5/07 (https://dejure.org/2008,16205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Nachprüfungsantrags mit auf unlautere Weise erhaltenen Informationen; Begrenzung der Pflicht der Vergabekammer zur Sachverhaltsaufklärung durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten; Parallele Beteiligung von konzernverbundenen oder personell ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Anwendungsbereich des GWB: Verhältnis zu § 69 SGB V

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (105)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2006 - Verg 23/06

    Ausschluss eines Angebots vom Ausschreibungsverfahren wegen wettbewerbswidriger

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
    Die Antragstellerin verwies auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.07.2006 (Az.: VII Verg 23/06).

    Vermutungen reichen nicht aus, ebenso wenig schadet grob fahrlässige Unkenntnis von dem Vergabefehler bzw. fahrlässige Unkenntnis von dem Vergabefehler (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, Az.: Verg 23/06; Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 27/06; OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 13 Verg 8/07; Saarländisches OLG, Beschluss vom 23.11.2005, Az.: 1 Verg 3/05); die ,,Annahme" eines Vergaberechtsverstoßes steht bloßen Vermutungen über die Rechtslage sehr nahe und bedeutet keine positive Kenntnis (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 27/06).

    Zwar hat das OLG Düsseldorf eine Parallelbeteiligung als Einzelfirma und im Rahmen einer Bietergemeinschaft mit Blick auf die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an der Ausschreibung teilnehmenden Bietern als wesentliches und unverzichtbares Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb für unzulässig erklärt und dies damit begründet, dass nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulation seiner Mitbewerber um den Zuschlag anbiete, ein echter Bieterwettbewerb möglich sei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, Az.: Verg 23/06; Beschluss vom 22.06.2006, Az.: Verg 2/06).

    Vielmehr obliegt es allein dem Bieter, der durch Abgabe seines Parallelangebots die Wahrung des Geheimwettbewerbs selbst nachhaltig in Zweifel gezogen hat, bereits mit seinem Angebot diejenigen besonderen Umstände und Vorkehrungen bei der Angebotserstellung und -abgabe aufzuzeigen und nachzuweisen, die ausnahmsweise einem Angebotsauschluss entgegen stehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2006, Az.: Verg 23/06).

    Welche Sachverhalte kumulativ den Schluss erlauben, es liege eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vor, lässt sich beispielhaft dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.07.2006 (Az.: Verg 23/06) entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23. Mai 2007 (Az.: VII Verg 50/06), mit dem das Gericht die Frage nach der Auftraggebereigenschaft der Krankenkassen dem EuGH vorgelegt habe, sei nicht abschließend.

    § 69 SGB V schließt -- jedenfalls auf Grund richtlinienkonformer Auslegung -- die Anwendung der §§ 98 ff. GWB nicht aus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007, Az.: VII-Verg 50/06; vgl. ferner Heßhaus, VergabeR 2007, 333, 335 m. w. N.; Wollenschläger, NZBau 2004, 655 m. w. N.).

    Die Gegenauffassung ist im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az.:VII-Verg 50/06) ausführlich dargelegt (vgl. dort die weiteren Nachweise zum Meinungsstand).

    Gleichfalls ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass die Frage, ob der Vertrag nach nationalem Recht öffentlich-rechtlicher oder privat-rechtlicher Natur ist, für die Einordnung als ,,Auftrag" unerheblich ist (Urteil vom 18.01.2007, Rs. C-220/05, Rn. 40; Urteil vom 20.10.2005, Rs. C-264/03, Rn. 36; vgl. auch schon Urteil vom 12.12., Rs. C-399/98, Rn. 73; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007, Az.: VII-Verg 50/06).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
    Das hindert den Auftraggeber aber nicht daran, höhere Anforderungen zu stellen und eine rechtsverbindliche Unterschrift ausdrücklich zu fordern (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: VII-Verg 81/04).

    Daraus ergibt sich, dass es auch aus der Sicht des Auftragnehmers keinen Unterschied machen kann, ob es sich um seine eigene Eignung oder um die Eignung eines von ihm benannten Nachunternehmers geht, der hinsichtlich eines Teiles der Leistung an die Stelle des Auftragnehmers tritt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: VII-Verg 81/04).

    Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der ,,Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe a VOL/A (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004, Az.: VII-Verg 81/04 vom 22.12.2004; Beschluss vom 25.11.2002, Az. Verg 56/02).

  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Die Aspekte der Gleichbehandlung und Transparenz verbieten eine andere Handhabung; es gibt auch keinen sachlichen Grund, fehlende Nachweise so unterschiedlich zu behandeln - zwingender Angebotsausschluss laut Rechtsprechung oder umfassende Nachreichungsmöglichkeit - je nachdem, ob sie der Eignungs- oder der Angebotsebene zuzurechnen sind (2. VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 07.01.2008 - Az.: 2 VK 5/07; 3. VK Bund, B. v. 25.10.2006 - Az.: VK 3-114/06).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2013 - 2 VK 9/12

    Nebenangebot für Gründung: Baugrundrisiko darf sich nicht erhöhen!

    Jedenfalls ist in nicht ganz einfach gelagerten Fällen wie dem vorliegenden jedoch dem Bieter eine Zeitspanne von einer Woche oder fünf Werktagen einzuräumen (vgl. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.01.2008, 2 VK 05/07; OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09: Tag des Zuganges / Kenntniserlangung nicht mitzurechnen).
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